Al Baschir reist trotz Haftbefehl ins Ausland
24th, March 2009, 12:27 amSudan-Eritrea
Al Baschir reist trotz Haftbefehl ins Ausland
Trotz des internationalen Haftbefehls ist der sudanesische Präsident Omar al Baschir ins Ausland gereist. Al Baschir traf am Montag zu Gesprächen im Nachbarland Eritrea ein. Eritrea erkennt den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) jedoch nicht an.
Erstmals seit dem Erlass eines internationalen Haftbefehls gegen den sudanesischen Präsidenten ist Omar al Baschir ins Ausland gereist. Al Baschir traf am Montag im politisch weitgehend isolierten Nachbarland Eritrea ein, wie Fernsehaufnahmen zeigten. Eritrea habe Al Baschir Mitte März zu einem offiziellen Besuch eingeladen, hieß es. Das staatliche sudanesische Fernsehen zeigte am Nachmittag Bilder von Al Baschirs Rückkehr nach Khartum.
Al Baschir sei von seinem Sicherheits- und dem Geheimdienstchef begleitet gewesen, sagte der eritreische Informationsminister Ali Abdu der Nachrichtenagentur AP. Bei den Gesprächen mit Präsident Isaias Afwerki sei es um Fragen der regionalen Sicherheit gegangen. Der sudanesische Außenminister Deng Alor sagte nach Abschluss des Besuchs, die Visite sei ein wichtiges Zeichen der eritreischen Solidarität für den Sudan und gegen den Internationalen Strafgerichtshof.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hatte am 4. März Haftbefehl gegen Al Baschir wegen Kriegsverbrechen in Darfur erlassen. Gemäß der Charta des IStGH müssen Unterzeichnerstaaten gesuchte Personen verhaften, wenn diese in ihr Gebiet einreisen. Eritrea gehört allerdings nicht zu den Unterzeichnerstaaten und hat den Haftbefehl vehement kritisiert. Al Baschir will Ende März auch an einem Gipfeltreffen der Arabischen Liga im Golfstaat Katar teilnehmen. Obwohl das Scheichtum den IStGH nicht anerkennt, gibt es im Sudan Befürchtungen, der Präsident könnte in Doha verhaftet werden.
Die anhaltende Krise in der westsudanesischen Provinz Darfur hat nach UN-Angaben bislang etwa 300.000 Menschenleben gekostet und rund 2,7 Millionen Menschen zur Flucht aus ihren Häusern gezwungen.

